Stellenangebote aus dem Bereich der Stellen an Privatschulen für Personen mit abgeschlossener Lehramtsausbildung

Die Stellenausschreibungen der Schulen in freier Trägerschaft liegen in der Verantwortung der jeweiligen Schule beziehungsweise des jeweiligen Schulträgers.

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Stellenausschreibungen der Schulen in freier Trägerschaft die Regelungen des Einstellungserlasses des Landes nicht gelten. Insbesondere ist für eine Bewerbung auf Stellen der Privatschulen nicht erforderlich, dass eine Aufnahme in die Bewerberliste beim Regierungspräsidium vorliegt.
Mit einer Einstellung an einer Schule in freier Trägerschaft über diese Stellenausschreibungen wird kein Anspruch auf eine Einstellung in den öffentlichen Schuldienst mit gleichzeitiger Beurlaubung in den Privatschuldienst erworben.
Bewerberinnen und Bewerber mit einer der Schulart oder dem Bildungsgang entsprechenden Lehrbefähigung, die einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer staatlich anerkannten Privatschule abgeschlossen haben, können eine Einstellung in den öffentlichen Schuldienst bei gleichzeitiger Beurlaubung an die Privatschule beantragen. Eine Beurlaubung kann erfolgen, wenn die Qualifikationsgrenzen für die Einstellung in den Schuldienst im Hauptauswahlverfahren erfüllt werden und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen (z. B. Höchstalter 42 Jahre) erfüllt sind.
Weitere Auskünfte hierzu erteilen die Schulabteilungen der Regierungspräsidien.

Zurzeit sind 61 Stellen ausgeschrieben [Mehr Informationen]

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