Stellenangebote aus dem Bereich der schulbezogenen Stellen
Eine Bewerbung auf eine schulbezogene Stellenausschreibung von Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerbern setzt immer auch eine Bewerbung auf die allgemeine Bewerberliste voraus (siehe auch Benutzerhinweise --> Kurzanleitung für Online-Bewerbung)!
!!Wichtig!! Für jede Ausschreibung, die Sie Ihrer Online-Bewerbung auf Einstellung hinzufügen, wird für die jeweilige Schule automatisiert ein Bewerbungsschreiben erzeugt. Über den Link "Individuelle Begründung beziehungsweise Motivation für die Bewerbung eingeben" erscheint ein schulspezifisches Textfeld. Dort können Sie zusätzlich Ihre persönliche Begründung für die Bewerbung auf die an dieser Schule ausgeschriebene Stelle eingeben. Nur wenn Sie dieses schulspezifische Textfeld "Individuelle Begründung" ausfüllen, erscheint Ihre Begründung auch innerhalb des Bewerbungsschreibens bei dieser Schule. Eine Bewerbung ist auch ohne eine "individuelle Begründung" gültig. Das Bewerbungsschreiben wird abschließend über den Button "Antrag abschicken" an die jeweilige Schule, für die eine Bewerbung erfolgt, übermittelt.
Die erforderlichen Anlagen sind für alle Ausschreibungen einmalig - vor dem Absenden des Antrags - im LOBW-Portal hochzuladen. Sie stehen dann allen Schulen, für die eine Bewerbung erfolgt, zur Verfügung. Zusätzliche Anlagen können erst wieder bei einer weiteren schulbezogenen Bewerbung hochgeladen werden.
Hinweise:
-
Auf Ausschreibungen für das Lehramt Grundschule können sich auch Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt Grund-, Haupt- und Werkrealschulen bewerben.
-
auf Ausschreibungen für das Lehramt Werkreal-, Haupt- und Realschulen können sich auch Beweberinnen und Bewerber mit dem Lehramt Grund-, Haupt- und Werkrealschulen bewerben, wenn es sich um eine Stelle an einer Haupt-, Werkreal- oder Gemeinschaftsschule handelt, beziehungsweise mit dem Lehramt Realschule, wenn es sich um eine Stelle an einer Realschule beziehungsweise an einer Gemeinschaftsschule handelt.
Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt Grund-, Haupt- und Werkrealschulen können sich nicht auf Stellen an Realschulen bewerben. Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt Realschule können sich nicht auf Stellen an Haupt- und Werkrealschulen bewerben. -
auf Stellenausschreibungen für das Lehramt Grundschulen und für das Lehramt Werkreal-, Haupt- und Realschulen können sich Gymnasiallehrkräfte bewerben. Weitere Details hierzu - insbesondere die Zugangsvoraussetzungen - können Sie dem LOBW-Portal (Gymnasiallehrkräfte an Grundschulen und Gymnasiallehrkräfte an Werkreal-, Haupt- und Realschulen) entnehmen.
Bei den Fachanforderungen in der Ausschreibung muss das studierte Fach (2. Lehramtsprüfung) dem ausgeschriebenen Fach entsprechen.
Schwerbehinderte und gleichgestellte Personen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.
Fällt das Ende der Bewerbungsfrist bei schulbezogenen Stellenausschreibungen auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Samstag, so endet die Bewerbungsfrist unter Verweis auf § 31 Absatz 3 Landesverwaltungsverfahrensgesetz mit Ablauf dieses Tages.
Zurzeit sind keine Stellen ausgeschrieben [Mehr Informationen]