Stellenangebote an Privatschulen aus dem Bereich Direkteinstieg

Die Stellenausschreibungen der Schulen in freier Trägerschaft liegen in der Verantwortung der jeweiligen Schule beziehungsweise des jeweiligen Schulträgers.

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Stellenausschreibungen der Schulen in freier Trägerschaft die Regelungen des Einstellungserlasses des Landes nicht gelten. Insbesondere ist für eine Bewerbung auf Stellen der Privatschulen nicht erforderlich, dass eine Aufnahme in die Bewerberliste beim Regierungspräsidium vorliegt.
Mit einer Einstellung an einer Schule in freier Trägerschaft über diese Stellenausschreibungen wird kein Anspruch auf eine Einstellung in den öffentlichen Schuldienst mit gleichzeitiger Beurlaubung in den Privatschuldienst erworben.

Weitere Auskünfte hierzu erteilen die Schulabteilungen der Regierungspräsidien.

Zurzeit sind 3 Stellen ausgeschrieben [Mehr Informationen]

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