Bei Teilzeitstellen können Lehrkräfte, die einen höheren Lehrauftrag anstreben, über eine Teilabordnung ein volles Deputat erhalten.
Auch Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis können sich um die ausgeschriebenen Stelle bewerben, soweit sie unter Abschnitt 1 (sog. "Erfüller") oder Abschnitt 2 Ziffer 1 (sog. „beste Nichterfüller“) der Entgeltordnung Lehrkräfte fallen.
Hierbei handelt es sich um Lehrkräfte mit abgeschlossenem Lehramtsstudium an einer wissenschaftlichen Hochschule, die aufgrund ihres Studiums die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in mindestens zwei Fächern haben, aber die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht erfüllen.
Bei einer Bewerbung um die Übernahme in den Schuldienst unter gleichzeitiger Beurlaubung in den Privatschuldienst ist eine Teilnahme am schulbezogenen Ausschreibungsverfahren nicht möglich, wenn ein bedingungslos unbefristeter Arbeitsvertrag mit der Privatschule vorliegt.