Stellenangebote aus dem Bereich der Stelleninfo Regierungspräsidien
Die Regierungspräsidien informieren hier in der Zeit von Anfang Juli bis zum Ende des Einstellungsverfahrens am 30. September über noch nicht besetzte Stellen. Die Bewerberinnen und Bewerber können sich unabhängig von ihren bisherigen regionalen Festlegungen neu bewerben. Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt durch die Regierungspräsidien nach der Gesamtqualifikation.
Für eine Bewerbung für diese Stellen genügt es, wenn Sie im Online-Verfahren entsprechend der Anweisung im Menüpunkt "Kurzanleitung für Online-Bewerbung" unter "Bewerbung erweitern" vorgehen mit dem Unterschied, dass sie die Stelle nicht im Menüpunkt "schulbezogene Stellen" sondern im Menüpunkt Stelleninfo Regierungspräsidien auswählen.
Eine Übersendung von Bewerbungsunterlagen an die Schule, das Staatliche Schulamt beziehungsweise das Regierungspräsidium ist nicht erforderlich.
Im Bereich der Grundschulen können die Stelleninfos sowohl schulbezogen als auch kreisbezogen ausgeschrieben werden.
Stellen können auch als schulbezogene Stellenausschreibungen ausgeschrieben werden. Sie sollten sich gegebenenfalls auch der entsprechenden Seite informieren.
Hinweise:
- Auf Ausschreibungen für das Lehramt Grundschule können sich auch Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt Grund-, Haupt- und Werkrealschulen bewerben.
- Auf Ausschreibungen für das Lehramt Werkreal-, Haupt- und Realschulen können sich auch Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt Grund-, Haupt- und Werkrealschulen, wenn es sich um eine Stelle an einer Haupt-, Werkreal- oder Gemeinschaftsschule handelt, beziehungsweise mit dem Lehramt Realschule, wenn es sich um eine Stelle an einer Realschule beziehungsweise an einer Gemeinschaftsschule handelt, bewerben.
- Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt Grund-, Haupt- und Werkrealschulen können sich nicht auf Stellen an Realschulen bewerben. Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt Realschule können sich nicht auf Stellen an Haupt- und Werkrealschulen bewerben.
- Auf Ausschreibungen für das Lehramt Sonderpädagogik können sich auch Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt Sonderschulen bewerben.
- Bei den Fachanforderungen in der Ausschreibung muss das studierte Fach (2. Lehramtsprüfung) dem ausgeschriebenen Fach entsprechen.
- Schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.
Zurzeit sind 5 Stellen ausgeschrieben [Mehr Informationen]